White Snus

Begriffe

Was ist Snus?

Snus ist schwedischer Tabak zum oralen Gebrauch: gemahlener Tabak, mit Wasser und Salz gemischt, erhitzt und unter die Oberlippe gelegt. In Deutschland und Österreich darf er nicht verkauft werden. Und die weißen Beutel, die im Netz oft Snus heißen, enthalten gar keinen Tabak.

Von White Snus Editorial · Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026

Kurz erklärt

Snus ist feuchter, fein gemahlener Tabak, der im Mund verwendet wird. Er wird weder geraucht noch gekaut oder geschnupft. Eine Prise oder ein fertiger Portionsbeutel liegt für eine Weile zwischen Oberlippe und Zahnfleisch. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beschreibt es so: In Schweden und einigen anderen Ländern wird Tabak in kleinen Beuteln vermarktet, die zwischen Oberlippe und Zahnfleisch platziert werden. „In Schweden heißt diese Tabakform Snus“, schreibt das Institut.

Das schwedische Recht zieht die Grenze genau. Die schwedische Lebensmittelbehörde Livsmedelsverket versteht unter Snus ein Produkt, das Tabak enthält und im Mund verwendet wird. Produkte, die genauso verwendet werden, aber keinen Tabak enthalten, führt sie als eigene Gruppe: snusähnliche Produkte (schwedisch snusliknande produkter). Nach schwedischer Definition ist ein tabakfreier Nikotinbeutel also kein Snus, egal was auf der Dose steht.

Woraus Snus besteht

Nach Angaben des Herstellers Swedish Match sind die Hauptzutaten neben gemahlenem Tabak Wasser, Kochsalz und Natriumcarbonat, dazu kommen Aromen und Feuchthaltemittel. Der Tabak wird gemahlen und gesiebt, in geschlossenen Mischern mit Wasser und Salz vermengt und erhitzt. Swedish Match nennt diesen Schritt Pasteurisierung.

Portionssnus ist dieselbe Mischung, in kleine Beutel aus Zellulosefaser abgefüllt. Loser Snus (schwedisch lössnus) kommt ohne Beutel aus und wird von Hand geformt. Weil Snus feucht ist, verdirbt er: Swedish Match empfiehlt die Lagerung im Kühlschrank und nennt dafür eine Haltbarkeit von 14 Wochen für losen und 20 Wochen für Portionssnus.

Snus, weißer Snus und Nikotinbeutel

Drei Begriffe werden ständig verwechselt:

Wer im deutschsprachigen Raum „Snus“ sagt, meint heute oft den Nikotinbeutel. Rechtlich ist der Unterschied entscheidend, denn für Tabak und für tabakfreie Produkte gelten verschiedene Regeln.

Ist Snus in Deutschland legal?

Der Verkauf ist verboten. Paragraf 11 des Tabakerzeugnisgesetzes lautet vollständig: „Es ist verboten, Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch in den Verkehr zu bringen.“ Die Vorschrift setzt Artikel 17 der EU-Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU) um, die den Mitgliedstaaten dieses Verbot vorschreibt. Ausgenommen ist nur Schweden, das sich die Ausnahme bei seinem EU-Beitritt gesichert hat. Das BfR fasst es so zusammen: „In der EU darf Snus außerhalb Schwedens nicht verkauft werden.“

Das Verbot betrifft das Inverkehrbringen, also Handel und Abgabe. Kautabak fällt nicht darunter, weil die Richtlinie Erzeugnisse zum Kauen ausdrücklich ausnimmt.

Und Nikotinbeutel? Für sie gibt es in Deutschland kein eigenes Gesetz. Nach der Stellungnahme des BfR von 2022 stufen die Länderbehörden Nikotinbeutel als neuartige Lebensmittel ein und nehmen sie vom Markt. Das DKFZ schreibt 2025: „Nikotinbeutel dürfen in Deutschland nicht verkauft werden.“

Österreich

In Österreich regelt das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) die Frage. Paragraf 2 verbietet das Inverkehrbringen von Tabak zum oralen Gebrauch. Anders als in Deutschland gilt das Verbot dort auch für Kautabak. Das Gesetz definiert Tabak zum oralen Gebrauch als Tabakerzeugnis, das ganz oder teilweise aus Tabak besteht und in Pulver- oder Granulatform angeboten wird, „insbesondere in Portionsbeuteln oder porösen Beuteln“.

Tabakfreie Nikotinbeutel sind in Österreich seit 2026 eigens geregelt. Nach Angaben des Finanzministeriums dürfen sie seit dem 1. April 2026 nur noch in Trafiken abgegeben werden. Der Versandhandel ist nach Paragraf 2a TNRSG verboten.

Ist Snus eine Droge?

Im Alltag meint die Frage: Macht Snus abhängig? Ja. Snus enthält Nikotin, und Nikotin ist der Stoff, der wirkt. Das DKFZ schreibt: Nikotin „macht körperlich und psychisch abhängig“, es wirkt im Gehirn auf das Belohnungssystem, und bei wiederholtem Konsum entstehen Toleranz und Entzugserscheinungen.

Rechtlich ist Snus in Deutschland ein Tabakerzeugnis und im Tabakerzeugnisgesetz geregelt.

Wirkung und Risiken

Nikotin gelangt über die Mundschleimhaut ins Blut. Das BfR hält fest, dass Nikotin starke Wirkungen auf Herz und Kreislauf ausübt und in die Muttermilch übergeht. In der vom BfR ausgewerteten Literatur ging der Konsum von Snus in der Schwangerschaft mit einem höheren Risiko für Totgeburten einher.

Besondere Risiken sieht das BfR für Kinder, Jugendliche und Nichtraucher, für Schwangere und Stillende und für Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die EU begründet ihr Verkaufsverbot damit, dass Snus abhängig macht und der Gesundheit schadet.

Für Nikotinbeutel nennt das DKFZ außerdem Reizungen und Verletzungen des Zahnfleischs, weil die Beutel lange im Mund bleiben, und warnt: Für Kinder kann eine Nikotinvergiftung lebensbedrohlich sein. Die Langzeitfolgen von Nikotinbeuteln lassen sich laut BfR wegen der dünnen Datenlage noch nicht beurteilen.

Diese Seite gibt keine Gesundheitsberatung.

Woher Snus kommt

Swedish Match datiert die erste Erwähnung von Snus in Schweden auf 1637, in einem Zolldokument. Damals war Snus Schnupftabak für die Nase, eine Mode des Adels. Anfang des 19. Jahrhunderts begannen Schweden, eine Prise unter die Lippe zu legen. 1822 brachte Jacob Fredrik Ljunglöf die Marke auf den Markt, aus der Ettan wurde, laut Swedish Match die älteste Snusmarke Schwedens. Portionssnus gibt es seit 1973. Die ausführliche Chronik steht auf unserer englischen Seite zur Geschichte des Snus.

Hilfe beim Aufhören

Wer von Nikotin loskommen will, bekommt kostenlose telefonische Beratung:

Den Unterschied zwischen Tabaksnus und tabakfreien Beuteln aus Sicht eines Händlers, mit Produktbeispielen, erklärt nicopodstore in einem englischen Ratgeber zu tabakfreien Beuteln und klassischem Snus.

Quellen

  1. Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG), § 11 Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch. Gesetze im Internet
  2. Richtlinie 2014/40/EU (Tabakproduktrichtlinie), Artikel 2 Nummer 8 und Artikel 17, Erwägungsgrund 32. EUR-Lex
  3. Gesundheitliche Bewertung von Nikotinbeuteln (Nikotinpouches). Aktualisierte Stellungnahme Nr. 023/2022 des BfR vom 7. Oktober 2022
  4. Fakten zum Rauchen: Nikotinbeutel (Nikotinpouches), 2025. Deutsches Krebsforschungszentrum
  5. Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG), §§ 1, 2 und 2a, geltende Fassung. Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
  6. Neue Regeln für Nikotinprodukte ab 1. April, 30. März 2026. Bundesministerium für Finanzen (Österreich)
  7. Snus, snusliknande produkter och tuggtobak (LIVSFS 2024:2). Livsmedelsverket Kontrollwiki
  8. Snus production. Swedish Match
  9. FAQ (Lagerung und Haltbarkeit). Swedish Match
  10. History of snus. Swedish Match
  11. Telefonberatung zur Rauchentwöhnung. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, rauchfrei-info.de
  12. Rauchfrei Telefon. Österreichische Gesundheitskasse

Geprüft am 9. Oktober 2026.